GeDIG

Aus Forschungsdaten.org
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Das GeDIG ist ein zentrales Digitalisierungsgesetz des Bundesministeriums für Gesundheit.


Das GeDIG schafft die rechtlichen und technischen Grundlagen für eine moderne, interoperable und datengestützte Gesundheitsdateninfrastruktur in Deutschland. Es adressiert sowohl die Versorgung als auch die Forschung und bereitet die nationale Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) vor.

"Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 den Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Möglichkeiten der Digitalisierung für Versicherte und Leistungserbringer stärker in die Versorgung zu bringen und die Möglichkeiten zur Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und Versorgung weiter zu verbessern."[1]

Für das FDM und die wissenschaftliche Nutzung von Gesundheitsdaten ist GeDIG besonders bedeutsam, weil es:

  • Interoperabilität und Datenqualität gesetzlich verankert (z. B. strukturierte ePA‑Daten, verbindliche Standards)
  • Datenzugänge für Forschung vorbereitet und damit die Schnittstelle zwischen Versorgung und Wissenschaft neu ordnet
  • Sichere Verarbeitungsumgebungen (SPE) stärkt als Voraussetzung für datenschutzkonforme Nutzung sensibler Gesundheitsdaten
  • NFDI‑Strukturen indirekt unterstützt durch klare Vorgaben zu Governance, Standardisierung und föderierten Datenräumen