Gute wissenschaftliche Praxis

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Die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis dienen als Orientierung im Rahmen wissenschaftlicher Arbeitsprozesse. In Deutschland spiegeln sich diese Regeln z.B. in den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis wieder. In Bezug auf den Umgang mit Forschungsdaten beinhaltet Empfehlung 7, dass "Primärdaten als Grundlagen für Veröffentlichungen auf haltbaren und gesicherten Trägern in der Institution, wo sie entstanden sind, zehn Jahre lang aufbewahrt werden" sollen. In erster Linie fördert eine solche Datenpublikation die Nachnutzbarkeit der Forschungsdaten.

Die European Science Foundation hat in ihren Codes of Conduct folgende Kriterien zur guten wissenschaftlichen Praxis aufgestellt: Ehrlichkeit in der Kommunikation, Vertrauenswürdigkeit beim Forschen, Objektivität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit, Offenheit und Zugänglichkeit, Pflicht zur Achtsamkeit, Fairness beim Angeben von Referenzen und Verdiensten, Verantwortung gegenüber den zukünftigen Wissenschaftlern und Forschern. (Vgl. S. 5, European Science Foundation & ALLEA (All European Academies): The European Code of Conduct for Research Integrity)

Weiterhin beschreibt die ESF, welche Praktiken vermieden werden sollten: " [...] poor data practices and inadequate data management, inappropriate research procedures, including questionable procedures for obtaining informed consent, insufficient respect and care for participants in the research, improper research design and carelessness in observation and analysis, unsuitable authorship or publishing practices, and reviewing and editorial derelictions." (S. 9, Ebd.)

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