Creative-Commons-Lizenz

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"Creative Commons (CC) – zu Deutsch „Kreatives Gemeinschaftsgut“ –, eine 2001 gegründete gemeinnützige Organisation mit Hauptsitz in San Francisco, ermöglicht es Urhebern, ihre Werke in digitaler Form zu veröffentlichen und gleichzeitig in unkomplizierter Weise rechtlich zu schützen – und zwar in dem von ihnen gewünschten Umfang. Hierzu bietet CC eine Reihe unterschiedlicher Lizenzen für die digitale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke an, die auf alle kreativen Inhalte anwendbar sind. Anstelle eines kompletten Rechteverzichts („no rights reserved“) oder eines strengen urheberrechtlichen Vorbehalts („all rights reserved“) schlägt CC mit „some rights reserved“ einen Mittelweg vor. Funktionieren kann dieses Modell der Rechtewahrung nur im Rahmen eines bestehenden Urheberrechtssystems. Ihre juristische Wirksamkeit haben CC-Lizenzen mittlerweile bereits in mehreren Gerichtsverfahren bewiesen. Es gibt sechs verschiedene, auf dem Urheberrecht basierende CC-Lizenzen, welche sich aus vier Lizenzbausteinen zusammensetzen: (1) Namensnennung des Urhebers (by), (2) Nutzung des Inhalts nur zu nicht-kommerziellen Zwecken (nc), (3) Keine Bearbeitung des Originals (nd) und (4)Weitergabe unter gleichen Bedingungen (das heißt, Bearbeitungen des Inhalts dürfen nur unter derselben Lizenz wie das Original weiter verbreitet werden) (sa). Die Namensnennung ist Mindestbestandteil und damit zwingende Voraussetzung des Lizenzvertrages. Da die Lizenzbausteine „Keine Bearbeitung“ und „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ sich gegenseitig ausschließen, können aus den vier Modulen sechs verschiedene Lizenzverträge kombiniert werden: (1) by, (2) by-sa, (3) by-nd, (4) by-nc, (5) by-nc-sa und (6) by-nc-nd."

Quelle: http://www.bundestag.de/blob/190910/6c1568b0478adf56e0b3b8c9e54e728c/creative_commons-data.pdf

Siehe auch: http://creativecommons.org/