Urheberrecht

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In Deutschland gilt das deutsche Urheberrechtsgesetz für die Nutzung von literarischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Werken, die die dort genannten Schutzvoraussetzungen erfüllen. Sofern den Nutzern dieser Werke nicht weitere Nutzungsrechte durch eine weiterführende Lizenz (z.B. durch eine Creative Commons Lizenz eingeräumt werden, ist die Nachnutzung der Werke nur im Rahmen der restriktiven Schrankenregelungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes möglich. Ob Forschungsdaten dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes unterliegen oder nicht ist davon abhängig, ob entweder die Anforderungen an die geistige Schöpfungshöhe oder die Voraussetzungen des Datenbankrechts (Erforderlichkeit einer wesentliche Investition bei der Erzeugung der Forschungsdaten) erfüllt werden. Da das Vorliegen der Voraussetzungen im Einzelfall geprüft werden muss, ist im Zweifelsfall die Beratung durch einen Fachanwalt empfehlenswert.

Um eine maximale Nachnutzbarkeit wissenschaftlicher Forschungsdaten zu gewährleisten, die prinzipiell dem Urheberrechtsgesetz unterliegen können, sollte die Vergabe von zusätzlichen Nutzungsrechten z.B. durch eine entsprechende Lizenzierung der Daten (z.B. durch Creative Commons Lizenzen) in Betracht gezogen werden. Die Vergabe solcher Lizenzen führt meist zu einer höheren Nutzung der Daten in der wissenschaftlichen Forschung und kann so zu einem Reputationsgewinn des Wissenschaftlers, auch über die Grenzen der jeweiligen Fachcommunity hinaus, beitragen.