Datenpublikation: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Datenpublikation bezeichnet die zitierbare Dokumentation eines Datensatzes, über die der Datensatz allgemein zugänglich wird. Durch die Datenpublikation sind [[Forschungsdaten]] und deren Beschreibung (= deskriptive [[Metadaten]]) öffentlich zugänglich und durch die Vergabe eines [[Persistent Identifier]] wie z B. einer [[DOI]] oder eines [[Handle]] eindeutig referenzierbar. Auf diese Weise können Datenpublikationen im Rahmen wissenschaftlicher Prozesse aufgefunden und effekiv nachgenutzt werden. Optional können zusätzlich disziplinspezifische [[Metadaten]] und ein [[Embargo]] vergeben werden. Der Zeitraum des Embargos kann durch einen Kurator jederzeit verlängert werden. | Die Datenpublikation bezeichnet die [[Data Citation|zitierbare Dokumentation eines Datensatzes]], über die der Datensatz allgemein zugänglich wird. Durch die Datenpublikation sind [[Forschungsdaten]] und deren Beschreibung (= deskriptive [[Metadaten]]) öffentlich zugänglich und durch die Vergabe eines [[Persistent Identifier]] wie z B. einer [[DOI]] oder eines [[Handle]] eindeutig referenzierbar. Auf diese Weise können Datenpublikationen im Rahmen wissenschaftlicher Prozesse aufgefunden und effekiv nachgenutzt werden. Optional können zusätzlich disziplinspezifische [[Metadaten]] und ein [[Embargo]] vergeben werden. Der Zeitraum des Embargos kann durch einen Kurator jederzeit verlängert werden. | ||
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Version vom 8. Oktober 2015, 11:49 Uhr
Die Datenpublikation bezeichnet die zitierbare Dokumentation eines Datensatzes, über die der Datensatz allgemein zugänglich wird. Durch die Datenpublikation sind Forschungsdaten und deren Beschreibung (= deskriptive Metadaten) öffentlich zugänglich und durch die Vergabe eines Persistent Identifier wie z B. einer DOI oder eines Handle eindeutig referenzierbar. Auf diese Weise können Datenpublikationen im Rahmen wissenschaftlicher Prozesse aufgefunden und effekiv nachgenutzt werden. Optional können zusätzlich disziplinspezifische Metadaten und ein Embargo vergeben werden. Der Zeitraum des Embargos kann durch einen Kurator jederzeit verlängert werden.
REPORT ON INTEGRATION OF DATA AND PUBLICATIONS, Abbildung kopiert von S. 6