Datenpublikation: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Datenpublikation bezeichnet die zitierbare Dokumentation eines Datensatzes, über die der Datensatz allgemein zugänglich wird. Durch die Datenpublikation sind [[Forschungsdaten]] und deren Beschreibung (= deskriptive [[Metadaten]]) öffentlich zugänglich und durch die Vergabe eines [[Persistent Identifier]] wie z B. einer [[DOI]] eindeutig referenzierbar. Auf diese Weise können Datenpublikationen im Rahmen wissenschaftlicher Prozesse aufgefunden und effekiv nachgenutzt werden. Optional können zusätzlich disziplinspezifische [[Metadaten]] und ein [[Embargo]] vergeben werden. Der Zeitraum des Embargos kann durch den [[Kurator]] jederzeit verlängert werden.  
Die Datenpublikation bezeichnet die zitierbare Dokumentation eines Datensatzes, über die der Datensatz allgemein zugänglich wird. Durch die Datenpublikation sind [[Forschungsdaten]] und deren Beschreibung (= deskriptive [[Metadaten]]) öffentlich zugänglich und durch die Vergabe eines [[Persistent Identifier]] wie z B. einer [[DOI]] eindeutig referenzierbar. Auf diese Weise können Datenpublikationen im Rahmen wissenschaftlicher Prozesse aufgefunden und effekiv nachgenutzt werden. Optional können zusätzlich disziplinspezifische [[Metadaten]] und ein [[Embargo]] vergeben werden. Der Zeitraum des Embargos kann durch einen Kurator jederzeit verlängert werden.  


[[Kategorie: Data Publishing]]
[[Kategorie: Data Publishing]]
[[Kategorie: Data Management]]
[[Kategorie: Data Management]]

Version vom 23. April 2015, 14:06 Uhr

Die Datenpublikation bezeichnet die zitierbare Dokumentation eines Datensatzes, über die der Datensatz allgemein zugänglich wird. Durch die Datenpublikation sind Forschungsdaten und deren Beschreibung (= deskriptive Metadaten) öffentlich zugänglich und durch die Vergabe eines Persistent Identifier wie z B. einer DOI eindeutig referenzierbar. Auf diese Weise können Datenpublikationen im Rahmen wissenschaftlicher Prozesse aufgefunden und effekiv nachgenutzt werden. Optional können zusätzlich disziplinspezifische Metadaten und ein Embargo vergeben werden. Der Zeitraum des Embargos kann durch einen Kurator jederzeit verlängert werden.