Rechtliches: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Forschungsdaten.org
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 18: Zeile 18:
*Spindler, G., & Hillegeist, T. (2011). Rechtliche Probleme der elektronischen Langzeitarchivierung von Forschungsdaten. In S. Büttner, H.-C. Hobohm, & L. Müller (Eds.), Handbuch Forschungsdatenmanagement (pp. 63–69). Bad Honnef: Bock + Herchen. Retrieved from http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:525-opus-2298
*Spindler, G., & Hillegeist, T. (2011). Rechtliche Probleme der elektronischen Langzeitarchivierung von Forschungsdaten. In S. Büttner, H.-C. Hobohm, & L. Müller (Eds.), Handbuch Forschungsdatenmanagement (pp. 63–69). Bad Honnef: Bock + Herchen. Retrieved from http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:525-opus-2298


*Depping, Ralf (2021).  Rechtliche Aspekte des Forschungsdatenmanagements (Zweite überarbeitete und erweiterte Fassung ). Arbeitspapier. http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:38-537450
*Depping, Ralf (2021).  Rechtliche Aspekte des Forschungsdatenmanagements (Zweite überarbeitete und erweiterte Fassung). Arbeitspapier. http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:38-537450


==Publikationen zur rechtlichen Situation in Europa==  
==Publikationen zur rechtlichen Situation in Europa==  

Aktuelle Version vom 4. November 2021, 11:25 Uhr

Wer hat welche Rechte an den von mir erzeugten Forschungsdaten? Darf ich meine Forschungsdaten einfach so veröffentlichen? Was sollte ich bei der Nachnutzung von Daten beachten? Wie stelle ich Forschungsdaten Dritten zur Verfügung? Bin ich haftbar, wenn es zu einem Rechtsstreit um von mir veröffentlichte Forschungsdaten kommt? Wer ist für technische Sicherungsmaßnahmen verantwortlich?

Während aus Sicht der Forschenden es bei rechtlichen Fragen also in erster Linie um Entscheidungsbefugnisse über die Daten geht, sind aus Sicht von Nutzerinnen und Nutzern die Rechte, welche bei Nachnutzung von Daten zu beachten sind von besonderer Relevanz. Für Letzteres gelten mindestens die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis, d.h. im Wesentlichen die Pflicht, Urheber korrekt zu zitieren. Mit Vergabe der Creative-Commons-Lizenz CC-BY lässt sich diese Regel auch lizenzrechtlich weitgehend nachbilden. Datenschutz-, patent- und persönlichkeitsrechtliche Einschränkungen können die Nachnutzung erschweren. Rechte können in Form von Lizenzen und zugehörigen Lizenztexten sowie Vereinbarungen in rechtlich verbindlicher Form festgelegt und kommuniziert werden.

Hier versuchen wir relevantes Material zu Rechtsfragen um Forschungsdaten zu Sammeln. Weitere Informationen sind auch unter "Urheberrecht" zu finden.

Publikationen zur rechtlichen Situation in Deutschland

  • Hillegeist, T. (2012). Rechtliche Probleme der digitalen Langzeitarchivierung wissenschaftlicher Primärdaten. (S. Hagenhoff, D. Hogrefe, E. Mittler, M. Schumann, G. Spindler, & V. Wittke, Eds.) (Göttinger .). Göttingen: Universitätsverlag Göttingen. Retrieved from http://webdoc.sub.gwdg.de/univerlag/2012/GSI8_Hillegeist.pdf

Publikationen zur rechtlichen Situation in Europa

  • Graf, K., and S. Thatcher (2012), Point & Counterpoint: Is CC BY the Best Open Access License?, J. Libr. Schol. Comm., 1(1). [online] Available from: http://jlsc-pub.org/jlsc/vol1/iss1/5