Gute wissenschaftliche Praxis: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis dienen als Orientierung im Rahmen wissenschaftlicher Arbeitsprozesse. In Deutschland spiegeln sich diese Regeln z.B. in den Empfehlungen der Deuschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis wieder. In Bezug auf den Umgang mit [[Forschungsdaten]] beinhaltet Empfehlung 7, dass "Primärdaten als Grundlagen für Veröffentlichungen auf [[Datenarchivierung|haltbaren und gesicherten Trägern]] in der Institution, wo sie entstanden sind, zehn Jahre lang aufbewahrt werden" sollen. In erster Linie fördert eine solche [[Datenpublikation]] die Nachnutzbarkeit der Forschungsdaten. | Die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis dienen als Orientierung im Rahmen wissenschaftlicher Arbeitsprozesse. In Deutschland spiegeln sich diese Regeln z.B. in den Empfehlungen der Deuschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis wieder. In Bezug auf den Umgang mit [[Forschungsdaten]] beinhaltet Empfehlung 7, dass "Primärdaten als Grundlagen für Veröffentlichungen auf [[Datenarchivierung|haltbaren und gesicherten Trägern]] in der Institution, wo sie entstanden sind, zehn Jahre lang aufbewahrt werden" sollen. In erster Linie fördert eine solche [[Datenpublikation]] die Nachnutzbarkeit der Forschungsdaten. | ||
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Version vom 23. April 2015, 14:40 Uhr
Die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis dienen als Orientierung im Rahmen wissenschaftlicher Arbeitsprozesse. In Deutschland spiegeln sich diese Regeln z.B. in den Empfehlungen der Deuschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis wieder. In Bezug auf den Umgang mit Forschungsdaten beinhaltet Empfehlung 7, dass "Primärdaten als Grundlagen für Veröffentlichungen auf haltbaren und gesicherten Trägern in der Institution, wo sie entstanden sind, zehn Jahre lang aufbewahrt werden" sollen. In erster Linie fördert eine solche Datenpublikation die Nachnutzbarkeit der Forschungsdaten.